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§ 1 Die Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung regelt die Zuständigkeit der Aufgaben des Vorstandes und seiner Vereinsmitglieder. |
§ 2 Der Vorstand
Der Vorstand leitet die Verwaltung des Vereins nach den Bestimmungen der Satzung. Er fasst seine Beschlüsse auf Grund der Ergebnisse der Vorstandssitzungen und ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Jahreshauptversammlung gebunden. Er regelt die Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter und die damit zusammenhängenden Fragen. Die einzelnen Vorstandsmitglieder dürfen nur im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse, an die sie gebunden sind, selbstständig tätig werden.
Der Vorstand tagt in der Regel monatlich und wird nach Terminplan eingeladen. Durch den Protokollführer ist jeweils ein Protokoll anzufertigen. |
§ 3 Der Vorsitzende
Der Vorsitzende repräsentiert den Verein gegenüber seinen Mitgliedern und nach außen. Er vertritt den Verein gegenüber allen Geschäftspartnern und im Interesse der Vereinsbelange. Er ist verpflichtet, sich über die Arbeit der anderen Mitlieder des Vorstandes, seiner Arbeitsgruppen und Mitarbeiter zu unterrichten und diese zur Erledigung seiner Aufgaben heranzuziehen.
Der Vorsitzende leitet den Vorstand, die Vorstandsberatungen, die Mitgliederversammlungen sowie die Jahreshauptversammlung. Er ist verantwortlich für die Zusammenarbeit im Vorstand, für alle Bereiche der Geschäftsstellen, für das Personalwesen und für die Koordination der Projektgruppen. Er gewinnt in besonderem Maße auch Frauen und Behinderte zur Mitarbeit in allen Bereichen des Vereins. Er vertritt den Verein bei allen öffentlichen Anlässen, die im Interesse der Einrichtung stattfinden |
§ 4 Die stellvertretenden Vorsitzenden
Die stellvertretenden Vorsitzenden unterstützen den Vorsitzenden bei der Durchführung seiner Aufgaben und vertreten ihn bei dessen Verhinderung. Ihre Arbeitsgebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Anleitung der Projekt- und Arbeitsgruppen
- Mitgliederbewegung
- Veranstaltungstätigkeit
- Werbung, Vermarktung und Sponsorentätigkeit
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§ 5 Schatzmeister/in
Der/die Schatzmeister/in verwaltet das Vereinsvermögen und leitet die Wirtschafts- und Kassengeschäfte des Vereins nach den üblichen Finanzbestimmungen. Ihm/ihr obliegt die Erstellung des Finanzplanes und die Überwachung desselben sowie des Zahlungsverkehrs.
Als Arbeitsmittel installiert er/sie eine "AG Finanzen", die von ihm/ihr angeleitet und mit den entsprechenden Aufgaben betraut wird. Die AG erarbeitet eine Finanzordnung mit solchen Empfehlungen wie
Mitgliedsbeiträge: - Sportabteilungen zahlen entsprechend den
vorgegebenen Mindestbeiträgen des LSB:
Kinder: 3,00 EUR/ Monat
Erwachsene: 6,00 EUR/ Monat
- Mitglieder des passiven/ sozialen Bereichs: 20,00 EUR/ Jahr und Mitglieder der Abteilungsleitung
- Firmen und juristische Personen: 200,00 EUR/ Jahr
Zusammensetzung AG: Schatzmeister, Geschäftsführer oder Verwaltungskraft, Projektverantwortlicher, Steuerfachmann
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§ 6 Protokollführer
Der Protokollführer ist für die ordnungsgemäße und termingerechte Anfertigung der Protokolle aus den Vorstandsberatungen, den Mitgliederversammlungen, der Jahreshauptversammlung sowie aus den Beratungen des Vorstandes verantwortlich. Dabei sind die terminlichen Festlegungen zu fixieren und zu kontrollieren. |
§ 7 Verwaltungskraft
Die Verwaltungskraft wird vom Schatzmeister und Geschäftsführer angeleitet. Schwerpunktaufgaben ihrer Arbeit sind u. a.
- Führen der Handkasse
- Materialplanung und -beschaffung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
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§ 8 Abteilungen/ Projektgruppen
Die Abteilungen/Projektgruppen unterstehen den stellv. Vorsitzenden des Vereins. Die Abteilungs-/Projektgruppenleiter haben nach Aufgabenkatalog die einzelnen Mitglieder dieser Abteilung/Projekte anzuleiten und sind für die Koordination sowie Organisation verantwortlich.
Jede Abteilung/Projektgruppe kann mit Zustimmung des Vorstandes zur Erfüllung besonderer Aufgaben fachliche Berater von außerhalb einbeziehen, die jedoch kein Stimmrecht besitzen.
Über die Beratungen der Abteilungen/Projektgruppen ist ein Protokoll anzufertigen.
Die Protokollkopien sind dem Vorstand sowie der Geschäftsstelle nach spätestens 15 Tagen zuzustellen.
Beschlüsse der Abteilungen/Projektgruppen sind schriftlich zu fixieren und bedürfen der Bestätigung des Vorstandes.
Blankenburg, 05.11.07
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